Der Geltungsbereich des Verfahrens erstreckt sich auf die Klassen eins bis fünf.
Ziel der BUEGA ist es, im Grundschulalter relevante Teilleistungsstörungen sowie Aufmerksamkeitsstörungen ökonomisch zu erfassen. Folgende Leistungsbereiche werden geprüft: verbale Intelligenz, nonverbale Intelligenz, expressive Sprache, Lesen, Rechtschreibung, Rechnen und Aufmerksamkeit. Aus den Testergebnissen wird ein Gesamtwert gebildet, der aufgrund seiner hohen Korrelation mit Schulleistungen für die Schullaufbahnberatung herangezogen werden kann.